zu meiner Person
Mein Name ist Anja Gärtke. Ich bin 1970 in Bielefeld geboren und lebe seit 2001, mit meinem Mann und unseren Hunden, in Neuss /Rosellen.
Die Überprüfung zur Heilpraktikerin habe ich 2015 vor dem Gesundheitsamt Krefeld abgelegt und bin seit 2016 in meiner Heilpraxis Ruhepunkt selbständig.
Ausbildung Heilpraktikerschule Margit Allmeroth
Fachausbildungen Ausbildung zum EFT- Coach (Modul 1 – 3)
Craniosacral-Therapie (Santosh Weber)
Strukturelle Osteopathie und sanfte Chiropraktik
(Ackermann Institutet Stockholm)
Craniosacral-Therapie, Säuglings- und Kinderbehandlung
(Santosh Weber)
Viszerale-Therapie (Santosh Weber)
Hypnosetherapie (Alexander Hartmann)
Zusatzqualifikationen Ohrakupunktur (Heilpraktikerschule Allmeroth)
Lehrpraxis Naturheilkunde (Heilpraktikerschule Allmeroth)
Dorn-Breuss Therapie (Heilpraktikerschule Allmeroth)
Vitalfeld-Therapie (Vitatec)
REGENA-Therapie (Regena-Akademie)
physiologisches Medi-Taping® (Dr. Sielmann)
TRIAS-Triggerpunkt-Akupunktur zur Schmerzbehandlung
(Dr. med. Kohls)
Craniosacral-Therapie, Stille & Berührung (Santosh Weber)
Reiki-Meisterin / Lehrer Grad (Monika Aquaro)
weiter Fachseminare Immunkompetenz von Anfang bis Ende (Mechthild Rex-Najuch)
Orthomolekulare Medizin (Dr. med. Gottfried Lange)
Unterstützung Ausleitverfahren mit orthomolekulare Medizin
(Dr. med. Raimund Struck)
Gezielt Behandeln mit Heilpflanzen (Mechthild Rex-Najuch)
* Heilpraktiker: Bewahrer der traditionellen und reinen Naturheilkunde
Im Gesundheitswesen sind allein zwei Berufsgruppen zur selbstständigen umfassenden Ausübung der Heilkunde befugt: Ärzte und Heilpraktiker. Ärzte aufgrund ihrer Approbation, Heilpraktiker aufgrund ihrer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikergesetz).
Heilpraktiker besitzen eine eigenständige medizinische Handlungskompetenz, sie werden nicht durch Weisungen Dritter tätig. Vielmehr besitzen auch Heilpraktiker ein Delegationsrecht gegenüber den unselbstständigen Gesundheitsdienstberufen wie Physiotherapeuten u.a.
Heilpraktiker werden in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig.
Sie erbringen ihre medizinischen Leistungen selbstständig und eigenverantwortlich. Dies unterscheidet sie von sämtlichen anderen Gesundheitsfachberufen. Die Rechtsgrundlage folgt aus § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes. Demnach bedarf derjenige einer Erlaubnis, der die Heilkunde ausübt, ohne als Arzt bestallt zu sein. Nach Absatz 2 ist Ausübung der Heilkunde „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“
§ 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz berechtigt die Inhaber einer Heilpraktiker-Erlaubnis also dazu, die Heilkunde grundsätzlich ohne Einschränkungen auszuüben; Heilpraktiker besitzen damit arztähnliche Kompetenzen: Sie dürfen umfassend diagnostisch und therapeutisch tätig werden, sofern kein ausdrücklicher Arztvorbehalt existiert.